Aktuelle Ausschreibung
Jetzt Förderantrag für 2025 stellen!
Sie möchten ein Projekt oder eine Maßnahme umsetzen, um Bedürftigen zu helfen? Ihr Vorhaben trägt dazu bei, dass Menschen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, den Weg zurück in die Strukturen finden?
Dann stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung!
- Sie können bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern eine Förderung in Höhe von 1.000 € bis zu 50.000 € für Ihr Vorhaben beantragen.
- Wir unterstützen Projekte und Maßnahmen, die innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sind.
- Insbesondere werden Projekte gefördert, die nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sind.
- Ihr Vorhaben fördert soziale Teilhabe oder trägt zur Prävention von Wohnungslosigkeit bei? Dann laden wir Sie ausdrücklich ein, einen Förderantrag zu stellen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Modalitäten einer Förderung finden Sie in unserer Förderrichtlinie.
Antragsstellung und Fristen
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung die Förderrichtlinie bindend ist. Bitte prüfen Sie deshalb vorab anhand der Förderrichtlinie, ob Sie sich mit Ihrem Vorhaben bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern für eine Förderung bewerben können. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular (unter dem Menüpunkt "Antrag"), eine Einsendung per Post ist nicht notwendig.
Frist für die Antragsstellung ist der 18. Mai 2025.
>> Hier gelangen Sie zum Online-Formular für die Antragsstellung.
Unsere Förderung im Überblick
Zweck der Förderung ist es, im Rahmen des Stiftungsauftrags, die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern zu verbessern.
Wir fördern insbesondere Projekte und Maßnahmen
- im Bereich der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, z.B. zur Schaffung von neuartigen Versorgungs- und Unterkunftsangeboten, zur Erweiterung des Hilfeangebotes auf der Straße oder zur Erweiterung des Hilfeangebotes für besonders schutzbedürftige Gruppen
- zum Ausbau, Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe durch den Auf- und Ausbau von Anlauf- und Beratungsstellen
- zum Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie Vernetzung der in der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe tätigen Akteurinnen und Akteure
- zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ehren- oder hauptamtlich in der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe Tätigen
- zur Öffentlichkeitsarbeit von und für wohnungs- oder obdachlose Menschen
- der Forschung zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Die Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 50.000 Euro je Projekt bzw. Maßnahme. Projekte und Maßnahmen mit einem Förderbetrag von unter 1.000 Euro können nicht berücksichtigt werden.
Der Förderzeitraum wird grundsätzlich nicht beschränkt, soll jedoch nicht mehr als zwei Kalenderjahre umfassen. Die Fördermittel sind nicht an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden, können bei Bedarf über das Ende des jeweiligen Kalenderjahres weitergeführt werden.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Organisationen und Projekte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen für die Organisation:
- Die Organisation ist eine steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine steuerbegünstigte juristische Person.
- Das zuständige Finanzamt hat die Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit der Organisation anerkannt und bescheinigt.
- Falls gemeinnützig, teilt die Organisation mindestens einen Zweck mit der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern. Diese sind Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesen und des bürgerschaftlichen Engagements.
- Der gemeinsame Zweck muss in der Gemeinnützigkeitsbescheinigung bzw. dem Freistellungsbescheid der Organisation enthalten sein.
- Alternativ kann die Organisation auch eine lokale Initiative sein.
- Bei Antragstellerinnen und Antragstellern ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Initiativen) müssen mindestens zwei, auch faktisch haftungsfähige Mitglieder oder alle Mitglieder die gesamtschuldnerische Haftung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel übernehmen.
Voraussetzung für das Projekt:
- Das Projekt wird in Bayern durchgeführt.
- Der Förderantrag ist vollständig und richtig ausgefüllt und über das Online-Antragsformular bis zum Stichtag bei der Stiftung eingegangen.
- Neben der Förderung durch die Stiftung werden von der beantragenden Organisation Eigenmittel in Höhe von grundsätzlich 10% der Antragssumme eingebracht.
- Das Projekt beginnt erst nach der Förderzusage durch die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern.
- Die Förderung ersetzt keine ausfallenden Mittel aus dem Landeshaushalt.
- Der Projektverlauf muss dokumentiert werden.
Der Stiftungsvorstand entscheidet anhand folgender Kriterien über die Projekte:
- wegweisender und innovativer Charakter für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe
- Kooperation, Einbindung, Vernetzung mit Kommunen (Gemeinden, Landkreisen, Bezirke) und Freier Wohlfahrtspflege Bayer
- Nachhaltige Wirkung des Projekts
- Niedrigschwelligkeit in der Inanspruchnahme
- Modellcharakter bzw. Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Projekte
- Sicherung der Folgefinanzierung bei längerfristigen Projekten
Die fachliche Beurteilung der Projekte erfolgt unter Einbeziehung des Kuratoriums der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern.
Als Grundlage für die Auswahl der Projekte dient ausschließlich der Förderantrag. Bitte senden Sie uns keine Broschüren oder Flyer zu, da solche bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden können.
Die Anträge für eine Förderung können im Jahr 2004 von 12. Februar 2024 bis 12. Mai 2024 gestellt werden. Danach werden die Anträge formal und inhaltlich geprüft und bewertet. Voraussichtlich ab Mitte August kann mit einer Entscheidung gerechnet werden.
Alle Mitteilungen über Zu- oder Absagen erfolgen in schriftlicher Form. Bei einer Zusage erhält die geförderte Organisation einen Fördervertrag, der unterzeichnet an die Stiftung zurückgeschickt werden muss.
Sobald der unterschriebene Fördervertrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung vorliegt, kann das Projekt starten.
Ein vorliegender unterschriebener Fördervertrag ist die Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel. Diese werden in der Regel zeitnah vor Projektbeginn überwiesen.
- Individuelle Hilfe für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahmen für Mietschulden)
- Projekte, die nicht mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken dienen
- Projekte, deren Zielgruppe nicht hauptsächlich obdach- oder wohnungslose oder von Obdach- und Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sind
- Projekte außerhalb Bayerns
- Projekte, die bereits gestartet sind
- Projekte, die vollumfänglich über den Landeshaushalt gefördert werden können
- Institutionen (es sind ausschließlich Projektförderungen möglich.)
Förderrichtlinie
In unserer Förderrichtlinie erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Kriterien für eine Förderung durch unsere Stiftung maßgeblich sind. Bitte prüfen Sie vorab gründlich, ob Ihr Vorhaben den beschriebenen Voraussetzungen entspricht.
Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Antragsstellung für eine Förderung.
PDF-Download Datenschutzhinweise
Noch Fragen?
Sie haben noch Fragen, z.B. zur möglichen Laufzeit von Projekten, zur Antragsstellung oder der Förderfähigkeit Ihres Projekts? Dann melden Sie sich gern bei uns! Unsere Daten finden Sie unter der Rubrik Kontakt.