Jetzt Förderantrag stellen!
Antragstellung für innovative Projekte der Obdach- und Wohnungslosenhilfe bis 12. Mai möglich
Augsburg, 20. Februar 2024
Ab sofort können sich Träger, Verbände und Initiativen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe in Bayern mit ihren Vorhaben wieder für eine Projektförderung bei der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern bewerben. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf, Vorstandsvorsitzende der Stiftung ruft auf: „Menschen, die in eine Notlage geraten und obdachlos werden, brauchen unsere Unterstützung. Bewerben Sie sich mit Ihrer innovativen Idee zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit!“ Johanna Rumschöttel, Landrätin a.D. des Landkreises München und ebenfalls Vorstandsvorsitzende der Stiftung, ergänzt: „In der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe spielt insbesondere die Prävention eine wichtige Rolle. Deshalb hoffen wir, auch viele Anträge für Projekte zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu erhalten!“
Die Stiftung fördert innovative und wegweisende Projekte der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe mit bis zu 50.000 € pro Maßnahme. Bewerben können sich Träger mit ihren Vorhaben bis einschließlich 12. Mai 2024 über das Online-Formular auf der Webseite der Stiftung. Detaillierte Informationen zu Förderbedingungen, Antragsmodalitäten sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung.